ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  • GELTUNGSBEREICH
    Für die Geschäftsbeziehung zwischen Gabriele Strasser-Kreil, Buntsteig 106, 6103 Reith bei Seefeld, (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, sofern KundInnen
    - Newsletter / Mailings beziehen
    - und/oder Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen
    - und/oder Beratungs-/Coachingverträge eingehen
    - und/oder Seminare/Veranstaltungen buchen

    Die Inanspruchnahme der, von der Auftragnehmerin bereitgestellten, Angebote ohne vorherige Anerkennung dieser AGB wird nicht gestattet. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Dienste / Dienstleistungen gültige Fassung dieser AGB.


    Gabriele Strasser-Kreil, MTD - Trainings für Entwicklung und Veränderung
    Buntsteig 106
    A-6103 Reith in Tirol
    Österreich
    +43 699 15220121

    email Web

  • VERTRAGSGEGENSTAND
    Die Auftragnehmerin bietet den Auftraggeber insbesondere die Teilnahme, Erbringung und Durchführung
    - an Workshops/Seminaren/Trainings
    - an Vorträge/Keynotes
    - an Coaching, Beratungsleistungen
    -
    per Video, telefonisch und in Präsenz an. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus den bereitgestellten Angeboten.
    Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet.
  • UMFANG DES BERATUNGSAUFTRAGES/STELLVERTRETUNG/BERICHTSPFLICHT
    Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

    Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Trainings/Workshops/Seminare ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

    Die Auftragnehmerin ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
  • SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS
    Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin und beauftragten Dritten geschaffenen Werke verbleiben bei der Auftragnehmerin.
    Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
  • GEHEIMHALTUNG/DATENSCHUTZ
    Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

    Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
  • HONORAR/TEILNAHMEBEITRAG/RECHNUNGSLEGUNG
    Nach Fertigstellung des vereinbarten Werkes erhält die Auftragnehmerin ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin.
    Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Auftragnehmerin sofort fällig. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind zusätzlich zu ersetzen.

    Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmerin, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Bei Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für die Stundenanzahl zu leisten, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen.

    Teilnahmebeiträge für Workshops/Trainings/Seminare sind unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu überweisen. Bei Teilzahlungen werden die Modalitäten in den Angebotsunterlagen angegeben. Diese können vor Beginn der Weiterbildung mit der Auftragnehmerin schriftlich vereinbart werden. Für einen späteren Einstieg in eine Veranstaltung oder bei einem vorzeitigen Ausstieg ist keine Ermäßigung vorgesehen. Die Umsatzsteuersätze sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.

    Die Auftragnehmerin ist dazu berechtigt, dem Auftraggeber und Teilnehmenden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber und die Teilnehmenden erklären sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.
  • DAUER DES VERTRAGES
    Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts. Ungeachtet dessen kann der Vertrag von jeder Seite jederzeit aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden.
  • TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    Generell erfolgt die Anmeldung zu den Angeboten im Namen der jeweiligen Person und es ist keine Vertretung durch eine andere Person vorgesehen. Sofern im Anmeldevertrag ausdrücklich angeführt, gilt in Ausnahmefällen ein Recht auf Vertretung.
  • ANMELDEBEDINGUNGEN
    Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt, unter Berücksichtigung der verfügbaren Plätze. Die Zusendung der Anmeldebestätigung erfolgt zeitgleich mit der Rechnung, die sofort und ohne Abzug zu begleichen ist. Die Teilnahmeberechtigung setzt die Zahlung vor Seminar-/Workshopbeginn voraus. Anmeldungen und Stornierungen werden in schriftlicher Form (auch per E-Mail) akzeptiert. Die Gültigkeit der schriftlichen Anmeldung ist verbindlich mit der Zusendung einer schriftlichen Anmeldebestätigung der Auftragsnehmerin. Bei einer Bindung an eine Anzahlung bzw. die Überweisung des gesamten Beitrages wird in der Anmeldebestätigung bzw. in den Angebotsunterlagen darauf hingewiesen.
  • STORNOBEDINGUNGEN VON DIREKT BUCHBAREN VERANSTALTUNGEN
    Stornierungen für Veranstaltungen ohne Zwischenanbieter müssen schriftlich per E-Mail an die Auftragnehmerin erfolgen.

    Bei einer Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % der Gesamtkosten verrechnet.
    Bei einer Stornierung zwischen 59 und 22 Tagen vor Veranstaltungsbeginn fallen 50 % der Gesamtkosten als Stornogebühr an.
    Erfolgt die Stornierung innerhalb von 21 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, wird der volle Betrag als Stornogebühr verrechnet.
    Diese Regelungen entfallen, sofern eine andere geeignete Person den ursprünglich vorgesehenen Platz einnimmt und an der Veranstaltung teilnimmt.

  • RÜCKTRITTSRECHT
    Bei einer Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz (telefonisch, per E-Mail oder Internet) steht der TeilnehmerIn als KonsumentIn gemäß KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 25 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 25 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist ist als gewahrt zu betrachten, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist in schriftlicher Form abgesendet wird.
  • ORGANISATORISCHE ÄNDERUNGEN UND ABSAGEN
    Aufgrund der langfristigen Planung kann es zu organisatorisch bedingten Änderungen kommen. Die Auftragnehmerin behält sich daher vor, Lehrgangstage, Beginnzeiten, Termine, Veranstaltungsorte sowie Trainerinnen zu ändern oder Veranstaltungen abzusagen. In solchen Fällen werden die Teilnehmerinnen so früh wie möglich schriftlich oder telefonisch informiert.

    Führt eine Änderung dazu, dass eine Teilnahme nicht mehr möglich oder zumutbar ist, kann der Rücktritt kostenfrei und schriftlich erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig rückerstattet.

    Muss eine Veranstaltung kurzfristig aufgrund einer Erkrankung der Trainerin entfallen, besteht kein Anspruch auf Durchführung. Die Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig rückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Ersatz für bereits entstandene Aufwendungen (z. B. Anreise oder Unterkunft), sind ausgeschlossen.

    Wird eine Veranstaltung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt, erfolgt die vollständige Rückerstattung der bereits bezahlten Kursgebühren ohne Abzüge. Die Rückzahlung erfolgt per Überweisung auf ein von der Teilnehmerin schriftlich bekannt gegebenes Konto. Die Absage erfolgt in der Regel drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Sollte sich dieser Zeitraum auf zwei Wochen verkürzen, erhalten die Teilnehmerinnen eine schriftliche Information und haben die Möglichkeit, ihre Anmeldung kostenfrei zu stornieren.

    Höhere Gewalt
    Kann ein Seminar oder Training aufgrund höherer Gewalt – etwa durch Naturkatastrophen, Pandemien oder Gewaltakte – nicht wie geplant stattfinden, ist die Auftragnehmerin nicht zur Durchführung verpflichtet. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Reise- oder Unterbringungskosten. Bereits geleistete Teilnahmegebühren können auf einen Ersatztermin übertragen oder auf Wunsch rückerstattet werden, sofern die Veranstaltung nicht nachgeholt werden kann.

  • SKRIPTEN/ARBEITSUNTERLAGEN
    Skripten und Unterlagen sind grundsätzlich im Teilnehmendenbeitrag inkludiert. Die von der Auftragnehmerin ausgegebenen Unterlagen dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Verfasserin digital oder auf anderem Wege veröffentlicht, vervielfältigt oder in anderer Weise für unternehmerische Zwecke genutzt werden.
  • HAFTUNGSAUSSCHLUSS
    Für persönliche Gegenstände der TeilnehmerInnen wird keine Haftung übernommen. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für das persönliche Verhalten oder etwaiges Fehlverhalten der TeilnehmerInnen untereinander. Für Verletzungen, die im Zuge der unsachgemäßen Ausführung einer Übungssequenz durch die TeilnehmerInnen geschehen, wird seitens der Auftragnehmerin keine Haftung übernommen. Des Weiteren können aus der Anwendung der bei der Auftragnehmerin erworbenen Kenntnisse keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der Auftragnehmerin geltend gemacht werden.
  • SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
    Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
    Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmerin. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Auftragnehmerin zuständig.

    Stand: April 2025

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